Jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges kommt nicht umhin, sich mit dem Thema Versicherungen auseinanderzusetzen. Etwas Überblick in den Tarifdschungel soll dieser Beitrag bringen.
Kfz-Haftpflichtversicherung
In Deutschland zählt die Haftpflichtversicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher ein absolutes „Muss“ für jeden Fahrzeugbesitzer und Pflicht für die Teilnahme von Kraftfahrzeugen und Anhängern am öffentlichen Straßenverkehr. Der Betrieb von Fahrzeugen stellt immer ein Risiko dar, werden mit dem Auto Personen- oder Sachschäden gegenüber Dritten verursacht, so springt diese Versicherung ein. So wurde diese Versicherungsart zur gesetzlichen Notwendigkeit. Unterschiede gibt es noch bei Regelungen für Viel- bzw.Wenigfahrer.
Kaskoversicherungen
Diese freiwilligen Versicherungen regulieren Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Elementarereignisse wie Blitzschlag, Überschwemmungen und Brand entstanden sind. Darüber hinaus zahlt die Teilkaskoversicherung bei Diebstahl, Schmorschäden an der Verkabelung, teilweise bei Marderbiss, bei Unfällen mit Tieren und bei Schäden an der Verglasung des Fahrzeuges. Die Vollkaskoversicherung reguliert neben diesen Schäden noch die Kosten aus selbst verschuldeten Unfällen und aus Vandalismus. Da diese Versicherung deutlich teurer als die Teilkasko ist und immer nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges ersetzt, lohnt sie sich meist nur bei relativ neuen Autos. Eine Selbstbeteiligung an jedem Schadensereignis senkt die Beiträge zu diesen Versicherungen.
Rechtsschutzversicherung
Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollte bei keinem Kraftfahrer fehlen. Sie springt bei der Abwehr unbegründeter Bußgeldverfahren ein. Außerdem zahlt sie den juristischen Beistand bei Schadenersatzansprüchen und übernimmt die Anwaltskosten in Verkehrsstrafprozessen. Wer allerdings bereits eine Familienrechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, der ist ausreichend versichert. Meist sind in diesen Verträgen alle Fahrzeuge und alle Kraftfahrer einer Familie abgesichert.
Sonstige Versicherungen
Viele Gesellschaften bieten weitere Verträge an, die nicht immer sinnvoll sind. Hier muss jeder Fahrzeugbesitzer das Gesamtpaket seiner Policen betrachten, um teure Doppelversicherungen zu vermeiden. Die Insassen in einem Pkw sind bei Unfällen meist über die Kfz-Haftpflichtversicherung oder private Unfallversicherungen ausreichend abgesichert. Schäden am Gepäck übernimmt eine private Hausratversicherung. Was diese nicht bezahlt, hat in einem Auto nichts zu suchen und lässt sich auch über eine Gepäckversicherung nicht abdecken.
Mallorca Police
Im Ausland liegen oft die Summen in den gesetzlichen Haftpflichtversicherungen weiter unter dem deutschen Niveau. Wenn in einem fremden Land ein deutscher Fahrzeugbesitzer geschädigt wird, dann reicht die Haftpflichtversicherung dieses Kraftfahrers unter Umständen nicht aus, um den Schaden umfassend zu decken. Dieses Risiko lässt sich mit einer sogenannten Mallorca Police begrenzen.
Kfz-Schutzbrief
Der sinnvolle Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung sichert die Mobilität von Fahrer und Fahrzeug ab. Der Brief übernimmt die Reparatur- und Abschleppkosten bei Pannen unterwegs. Auch Übernachtungs- und Rückreisekosten werden bezahlt. Einige Schutzbriefe kümmern sich auch um die Rückholung der Familie, wenn der Fahrer im Urlaub erkrankt.
Bei allen genannten Versicherungsarten gibt es beträchtliche Preisunterschiede. Haftpflicht- und Kaskoversicherungen werden immer im Paket verkauft. Die Beiträge hängen von den Fahrern (Schadensfreiheitsklasse), vom Fahrzeug (Typenklasse) und vom Zulassungsbezirk (Regionalklasse) ab. Unabhängige Vergleichsportale behalten die Übersicht über die Vielzahl der Angebote und suchen in wenigen Schritten den optimalen Tarif für jeden Fahrzeugbesitzer. Dazu gibt jeder Interessent in eine übersichtliche Eingabemaske alle relevanten Daten ein. Nach der Berechnung kann der Versicherungsabschluss sofort online erfolgen.
Wer seine Kfz-Versicherung wechseln und Geld sparen möchte, kann das jeweils zum Jahresende tun. Bis zum 30.11. muss der bestehende Vertrag bei der Versicherungsgesellschaft schriftlich gekündigt werden.